Schon seit mehreren Tagen fällt mir auf, dass an der Ortsdurchfahrt von Fischen/Oberallgäu nach der großen Kreuzung mehrere Werbeschilder angebracht wurden. Darauf ist Firmenwerbung wie auch Vereinswerbung zu sehen. Bis jetzt sind es ja nur fünf Werbeschilder, von denen die Autofahrer abgelenkt werden können. Nun frage ich mich schon, ob da noch mehr hinkommen, damit zum Beispiel die im Stau stehenden Verkehrsteilnehmer was zu lesen haben?
Gelten hier denn nicht die Ansätze aus dem Fernstraßengesetz, welches in § 9 Abs. 1 für die Ortsdurchfahrten geltenden Einschränkungen des fernstraßenrechtlichen Anbauverbots regelt? Hoffentlich lassen sich die vorbeifahrenden Kraftfahrer nicht in ihrer Konzentration durch Ablenkung stören und behalten die wichtigen Dinge im Straßenverkehr im Auge.